ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KUNDENDIENST
ARTIKEL 1. ZIEL
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst regeln die Beziehungen zwischen BACK2BUZZ und seinen Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Verbraucher handelt, die direkt bei BACK2BUZZ oder über seine Partner bestellen. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von BACK2BUZZ, auf die sie sich ausdrücklich beziehen.
1.2 Jede Anfrage an den Kundendienst von BACK2BUZZ setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst voraus.
1.3 Back2buzz behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst jederzeit zu ändern, ohne dass der Kunde davon in Kenntnis gesetzt wird. Sie können die aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst/Kundendienstcharta jederzeit unter dieser Adresse abrufen: https://www.back2buzz.be/
ARTIKEL 2. VERFAHREN DER SAV
2.1 Sofern in den Besonderen Garantiebedingungen nichts anderes bestimmt ist, muss die zu reparierende Ware an den vom FAS angegebenen Standort gesendet werden.
2.2 Der Kunde muss das Formular für die Störungsmeldung auf der Website https://www.back2buzz.be/ Kategorie Kundendienst ausfüllen.
ARTIKEL 3. KOSTENVORANSCHLAG
3.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht kostenlos ist. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags hängen von den zu reparierenden Waren ab. Der Kunde bestätigt seine Zustimmung zu den Kosten des Kostenvoranschlags, indem er den per E-Mail zurückgesandten "Kostenvoranschlag" unterschreibt. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags werden von der Abschlussrechnung abgezogen, wenn der Kunde dem Kostenvoranschlag zustimmt. Andernfalls werden sie in einer separaten Rechnung ausgewiesen.
3.2 Der Kostenvoranschlag ist für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum des Kostenvoranschlags gültig.
3.3 Im Falle der Annahme des Kostenvoranschlags muss der Kunde diesen innerhalb der in Artikel 3.1 genannten Frist von 30 (dreißig) Tagen ordnungsgemäß unterzeichnet an den FAS übermitteln. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Kostenvoranschlag abgelehnt hat, und er hat einen Monat nach Ablauf der 30-Tage-Frist Zeit, um die betreffende Ware zurückzuholen. Bei dieser Gelegenheit muss er die in Artikel 3.1 genannten Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags begleichen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist abgeholt, findet Artikel 6 Anwendung. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags sind in jedem Fall geschuldet.
3.4 Wenn die Reparaturarbeiten einen erheblichen Arbeitsaufwand erkennen lassen, der eine Änderung des Betrags des Kostenvoranschlags oder der darin genannten Richtzeiten zur Folge hat, wird der Kunde hiervon unverzüglich in jeder Form benachrichtigt, insbesondere durch einen kostenlosen Korrekturkostenvoranschlag. Ohne seine ausdrückliche und vorherige Zustimmung wird keine Reparatur durchgeführt. In diesem Zusammenhang gelten die Bestimmungen des vorstehenden Artikels 3.3 in vollem Umfang.
ARTIKEL 4. PAUSCHALEN
4.1 Über die Reparatur der ihm anvertrauten Ware hinaus kann der Kundendienst dem Kunden gegen einen Pauschalpreis Leistungen zur allgemeinen Instandsetzung der Ware anbieten. Der Kunde bestätigt seine Zustimmung zu diesen Pauschalleistungen durch Unterzeichnung des "Kostenvoranschlags".
4.2 Sollte es sich im Laufe der Durchführung der pauschalen Instandsetzungsleistungen als notwendig erweisen, ein Kernstück der betroffenen Ware auszutauschen, erstellt der Kundendienst kostenlos einen Kostenvoranschlag für die Kosten des Ersatzteils und der Arbeitskraft. Dieser "nicht pauschale" Kostenvoranschlag wird vom Kunden gemäß Artikel 3.3 oben angenommen oder abgelehnt. Im Falle einer Ablehnung des "nicht pauschalen" Kostenvoranschlags kann BACK2BUZZ nicht für eine spätere Fehlfunktion der betroffenen Ware aufgrund des defekten Teils, das sie in dem "nicht pauschalen" Kostenvoranschlag identifiziert hat, haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 5. REPARATUREN
5.1 Die Reparatur kann in keinem Fall zu einer Verlängerung der zuvor gewährten Garantien führen, insbesondere nicht der zum Zeitpunkt des Verkaufs gegebenen Garantie(n).
5.2 BACK2BUZZ behält sich das Recht vor, entweder die verlangten Reparaturen durchzuführen oder die übergebene Ware durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen. Der Kunde kann von Amts wegen den Ersatz der Ware verlangen, falls BACK2BUZZ nicht in der Lage ist, die erforderlichen Reparaturen innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Ablauf der dem Kunden angekündigten Richtfrist durchzuführen, entweder für eine Reparatur im Rahmen der Garantie.
5.3 Im Falle einer Fristverlängerung unter den oben genannten Bedingungen ist BACK2BUZZ nicht verpflichtet, Ersatzware zu verleihen, weder vor noch während der Reparatur.
5.4 Soweit fällig, sind die Reparaturkosten bar, netto ohne Abzug am Tag der Rücknahme der reparierten Ware durch den Kunden beim FAS zu zahlen, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen.
ARTIKEL 6. BEI DER ABHOLUNG DES PRODUKTS FESTGESTELLTER MANGEL
6.1 Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn die ihm anvertraute Ware bereit ist.
6.2 Wird die anvertraute Ware nach Ablauf einer Frist von einem Monat ab der in Artikel 6.1 oben genannten Benachrichtigung nicht abgeholt, wird dem Kunden eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zugesandt. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt dieses Schreibens, wird die Ware vernichtet oder BACK2BUZZ zur Verfügung gestellt.
6.3 Keine Entschädigung jeglicher Art oder Höhe kann vom Kunden von BACK2BUZZ gefordert werden.
ARTIKEL 7. BESCHWERDEN
7.1 Jede Reklamation des Kunden im Anschluss an die Reparaturleistungen muss per Einschreiben mit Rückschein an den Kundendienst des BACK2BUZZ Hauptsitzes, der die Reparatur durchgeführt hat, gerichtet werden und dies innerhalb von 48 Stunden (Poststempel) nach Rücknahme der Ware durch den Kunden.
7.2 BACK2BUZZ wird sich bemühen, diese so schnell wie möglich zu beantworten.
ARTIKEL 8. GERICHTSSTANDSKLAUSEL
IM FALLE VON STREITIGKEITEN JEGLICHER ART ODER ANFECHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KUNDENDIENST IST AUSSCHLIESSLICH DAS HANDELSGERICHT AM SITZ UNSERES UNTERNEHMENS ZUSTÄNDIG. DIESE KLAUSEL GILT AUCH IM FALLE VON ZWISCHENKLAGEN ODER MEHREREN BEKLAGTEN ODER EINER BERUFUNG AUF EINE GARANTIE UND UNABHÄNGIG VON DER ZAHLUNGSART UND DEN ZAHLUNGSMODALITÄTEN.
ARTIKEL 9. PRODUKTE AUSSERHALB DER GARANTIE ODER ABLEHNUNG DER GARANTIE
LES PRODUITS NON COUVERTS PAR LA GARANTIE TEL QUE LES DOMMAGES RÉSULTANTS D’UN DÉFAUT DE SOIN OU D’ENTRETIEN CONFORMÉMENT AUX NOTICES ET SPÉCIFICATIONS TECHNIQUES, LES DOMMAGES D’ORIGINE EXTERNE (CASSE, OXYDATION), LES DOMMAGES CONSÉCUTIFS À UNE UTILISATION NON-CONFORME OU INAPPROPRIÉE DES PRODUITS, LES DOMMAGES CONSÉCUTIFS À L’INTERVENTION PAR UN RÉPARATEUR NON-AGRÉÉ PAR BACK2BUZZ OU PAR LE CONSTRUCTEUR S’AGISSANT DES PRODUITS NEUFS OU RECONDITIONNÉS PAR BACK2BUZZ, DONNERONT LIEU À UNE FACTURATION DU DIAGNOSTIC ET DU TRANSPORT RETOUR D’UN MONTANT DE 30€ TTC.